Bewerbung für Sächsische Staatspreise 2021 läuft

Bewerbung für Sächsische Staatspreise 2021 läuft

Forschung, Fördermittel / Wettbewerbe

Eine Bewerbung ist bis zum 7. März 2021 möglich.

FutureSAX-Innovationskonferenz 2020
FutureSAX-Innovationskonferenz 2020

Gründen, Transfer, Innovation – das sind die Schlagworte für das neue, ideenstarke futureSAX-Wettbewerbsjahr 2021. In diesem Jahr verleiht futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – wieder alle drei mit bis zu 110.000 Euro dotierten Sächsischen Staatspreise: den Sächsischen Gründerpreis, den Sächsischen Transferpreis und den Sächsischen Innovationspreis.

Die Teilnehmenden profitieren von der Steigerung ihres Bekanntheitsgrades durch die umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit und dem Zugang zu den über 8.500 Kontakten des futureSAX-Netzwerkes – u.a. auch zu zahlreichen Kapitalgebern. Die Prämierten erhalten zudem ein Preisgeld von insgesamt bis zu 30.000 Euro.

Die Bewerbungsphase läuft ab sofort bis zum 7. März 2021. Sachsenweit können Bewerbungen auf dem futureSAXBewerbungsportal unter www.futureSAX.de/wettbewerbeeingereicht werden.

Mit dem Sächsischen Gründerpreis werden die besten innovativen Geschäftsideen und Gründungskonzepte ausgezeichnet. Bei dem branchen- und technologieoffenen Wettbewerb werden Gründende und junge Unternehmen dabei unterstützt, ihre Idee oder ihr Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen. Bewerben können sich Einzelpersonen, Gründerteams und junge Unternehmen mit bestehendem oder zukünftigem Sitz in Sachsen. Der Gründungsprozess muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein, aber für die nächsten zwei Jahre angestrebt werden. Die Gründung darf maximal drei Jahre zurückliegen.

Mit dem Sächsischen Transferpreis ehrt der Freistaat Sachsen Wissens- und Technologiegebende, die in besonderer Weise zum Gelingen eines Transferprozesses von der Wissenschaft in die Wirtschaft beigetragen haben und somit maßgeblich die Innovationskraft des sächsischen Mittelstands stärken. Die sehr wichtige Rolle der Technologienmittler/-in in diesem Prozess wird durch einen Sonderpreis honoriert. Bewerben können sich Teams aus einem Unternehmen (Technologieempfangende) mit Sitz in Sachsen und Forschende (Technologiegebende), die gemeinsam ein erfolgreiches Technologiertransferprojekt durchgeführt haben. Der Beginn bzw. die Durchführung des Transferprozesses darf maximal drei Jahre zurückliegen. Technologiemittler/-in können im Rahmen der Einreichungen für den Sonderpreis gesondert vorgeschlagen werden.

Der Freistaat Sachsen würdigt mit dem Sächsischen Innovationspreis Unternehmen, die neuartige Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verfahren oder Geschäftsmodelle erfolgreich in den Markt gebracht haben oder im Unternehmen selbst eingeführt wurden. Bewerben können sich im Freistaat Sachsen ansässige Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern oder 100 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Die Gründung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens fünf Jahre (d. h. vor dem 1. Januar 2016) zurückliegen. Der Sächsische Innovationspreis ist branchen- und technologieoffen. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis der Sächsischen Handwerkskammern vergeben.

Weitere Informationen zu den Preisen und zur Bewerbung unter www.futureSAX.de/wettbewerbe

Die Sächsischen Staatspreise 202

Quelle und Fotos: futureSAX