Das Programm Interreg Sachsen-Tschechien fördert sächsisch-tschechische Kooperationen von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu innovativen klimafreundlichen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen
Interreg ist eines der Programme, welche im Rahmen der EU-Strukturförderung aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) finanziert werden mit einer Förderquote von 80%. Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, die sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Disparitäten zwischen den Regionen zu verringern und die Lebensqualität in der gemeinsamen Grenzregion zu verbessern. Gefördert werden Projekte in den folgenden vier Prioritätslinien:
Priorität 1: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Priorität 2: Klimawandel und Nachhaltigkeit
Priorität 3: Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus
Priorität 4: Zusammenarbeit und Vertrauensbildung
Verbesserung der Einbindung von KMU in Forschung und Innovation
Gefördert werden beispielsweise die Verbesserung der Einbindung von KMU in Forschung und Innovation durch grenzübergreifende Kooperationen von KMU mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologie- und Innovationszentren, Bereitstellung von Einrichtungen für gemeinsame Entwicklung und Erprobung, Grenzübergreifende Kooperationen zwischen KMU zu innovativen klimafreundlichen Technologien, Dienstleistungen und / oder Produkten und Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Produkte und Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Auf- und Ausbau von Netzwerkaktivitäten und Dienstleistungen für KMU durch Entwicklung von gemeinsamen Lösungsansätzen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU (branchenoffen und branchenspezifisch), Innovativen Formate zur Beratung, Unterstützung und Zusammenarbeit von KMU, Wirtschaftskooperationen grenzübergreifende Initiativen, Kompetenz- und Branchennetzwerke, Cluster, Partnerschaften sowie Virtuellen Informations- und Wissensplattformen. Im spezifischen Ziel 1.3. „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ stehen beispielsweise aktuell noch rund 9,5 Mio. Euro an Fördergeldern zum Abruf bereit (Stand 10.12.24).
Kooperation von Hochschulen und Berufsakademien
Im Schwerpunkt Kooperation von Hochschulen und Berufsakademien in der Priorität 3 können Projektanträge eingereicht werden für Kooperationen zwischen Hochschulen und anderen tertiären Bildungseinrichtungen, den Auf- und Ausbau von akademischen / wissenschaftlichen Kooperationsnetzwerken, die Entwicklung tertiärer Bildungsangebote, die Entwicklung gemeinsamer (virtueller) Lehr- und Studienmaterialien, die Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie für kooperative Studienprogramme und Studierendenaustausche.
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