Mit dem Förderaufruf EFRE Infra STEP wurde ein zentrales Instrument geschaffen, um Forschungsinfrastrukturen in Sachsen nachhaltig zu stärken und innovationsorientierte Investitionen zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur bis Technologiereifegrad TRL 4. Gefördert werden ausschließlich Investitionen in Geräte und Ausstattung, einschließlich anschlussbezogener Installationskosten. Personalmittel und genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Neuer EFRE-Förderaufruf „EFRE-Infra-STEP“ für den Ausbau anwendungsorientierter Forschungsinfrastrukturen gestartet
Neuer EFRE-Förderaufruf „EFRE-Infra-STEP“ für den Ausbau anwendungsorientierter Forschungsinfrastrukturen gestartet
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat einen neuen EFRE Förderaufruf veröffentlicht. Mit „EFRE Infra STEP“ wird der gezielte Ausbau anwendungsorientierter Forschungsinfrastrukturen unterstützt – mit bis zu 35,5 Millionen Euro Gesamtbudget und bis zu 100 % Förderquote. Vorhabenideen können bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
Einbettung in die STEP-Verordnung der EU
Der Förderaufruf setzt maßgeblich die Vorgaben der Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP VO) um. Die STEP Initiative dient dem Ziel, Schlüsseltechnologien für Europas digitale und ökologische Transformation gezielt zu stärken.
Im Fokus stehen drei strategische Technologiebereiche:
- Digitale und technologieintensive Innovationen
- Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien
- Biotechnologien
Für eine Förderung im Rahmen von EFRE Infra STEP ist die Erfüllung der STEP Bedingungen zwingend erforderlich. Dazu zählen insbesondere die in den STEP Leitlinien der Europäischen Kommission dargelegten Anforderungen. Eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente wird empfohlen.
Verfahren und Zeitplanung
Die Umsetzung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Einreichung der Vorhabenskizzen: über die SAB, Stichtag 30. April 2026 (Freischaltung im SAB Portal folgt)
- Bewilligungen: voraussichtlich ab August 2026
- Projektabschluss: spätestens bis 30. Juni 2029
Zusätzlich wird auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zeitnah eine Präsentation zur jüngsten Info-Veranstaltung bereitgestellt. Diese enthält vertiefende Hinweise zu STEP Zielen, Förderbedingungen und weiteren rechtlichen Grundlagen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Geräte und Investitionen zur Stärkung anwendungsorientierter Forschungsinfrastrukturen
- Anschluss- und Installationskosten
Nicht förderfähig:
- Personalausgaben
- Genehmigungspflichtige oder strukturelle Umbaumaßnahmen
Weiterführende Informationen
Die folgenden Unterlagen liefern vertiefende Hinweise zur Förderlogik und den europarechtlichen Rahmenbedingungen (STEP):
- Förderaufruf EFRE Infra STEP vom 6. März 2026
- Formular Vorhabenidee STEP
- Präsentation Informationsveranstaltung des SMWK 13. März 2026
- Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP)
- Leitlinien der Europäischen Kommission zu Bestimmungen der STEP Verordnung
- Zweite Leitlinien zur Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP)
Alle Unterlagen stehen auf der Webseite der SAB zur Verfügung: https://www.sab.sachsen.de/efre-jtf-forschung-infrapronet-2021-bis-2027
Für weitere Informationen steht Dr. Katrin Fritzsche aus dem Referat Forschung gern zur Verfügung.
Bild und Text erstellt mit KI