Patente und Schutzrechte

IP-Strategie der Hochschule Mittweida

1.   Selbstverständnis und Ziele

Für die Hochschule Mittweida besitzt der Wissens- und Technologietransfer einen hohen Stellenwert, insbesondere durch den Anspruch nationale und internationale Kooperationen zu etablieren und gleichzeitig Verantwortung für die regionale Entwicklung zu übernehmen. Die enge Kooperation zwischen Forschung und Praxis ist unerlässliche Voraussetzung für die Erforschung und Anwendung neuester Technologien, der Entwicklung neuer Produkte und der ständigen Umsetzung innovativ wirksamer Ergebnisse der Forschung. Die Forschung an der Hochschule Mittweida ist durch Anwendungsorientierung und Interdisziplinarität gekennzeichnet.

Patente sind ein Merkmal von wissenschaftlicher Leistungsfähigkeit, sowohl für die Erfinder als auch die Hochschule Mittweida selbst. Mit dem Wegfall des so genannten „Hochschullehrerprivilegs“ durch Novellierung von § 42 des Arbeitnehmer-erfindergesetzes, ist den Hochschullehrern kein eigenständiges Schutz- und Verwertungsrecht mehr garantiert. Der Schutz der Erfindungen aller ProfessorInnen und HochschulmitarbeiterInnen ist damit Aufgabe der Hochschule Mittweida.

Übergeordnetes Ziel der IP-Strategie der Hochschule Mittweida ist die Gewährleistung eines erfolgreichen Wissens- und Technologietransfers durch Sicherung und Verwertung von Schutzrechten sowie die Dokumentation der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Interessen der Hochschule Mittweida und ihrer Institute sollen gewahrt, die Wissenschaftler unterstützt und zugleich der Zugang zu Forschungsergebnissen, deren Nutzung und Verbreitung durch Lizenzen, Verkäufe oder Ausgründungen gefördert und geregelt werden. Die IP-Strategie setzt auf das bestehende Patentsystem der Hochschule Mittweida auf und verfolgt eine Verschriftlichung von Maßnahmen in folgenden strategischen Teilzielen:

  1. Sicherung der wissenschaftlichen Ergebnisse
  2. Steigerung der wissenschaftlichen Reputation
  3. Steigerung der Attraktivität als Wissenschaftsstandort und Arbeitgeber
  4. Unterstützung von Hochschulausgründungen
  5. Erzielung von finanziellen Rückflüssen
  6. Einbettung in die Gesamtstrategie der Hochschule Mittweida
  7. Umsetzung von Grundsätzen der Transparenz und des Servicegedankens

2. Definitionen / Abkürzungen

Folgendes Begriffsverständnis wird zu Grunde gelegt:

IP (Intellectual Property/geistiges Eigentum): Wissenschaftliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Entwicklungen, Schutzrechte, Verfahren, Software und technisches Know-how. Diese werden durch die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts geschützt. Die Rechte an diesem geistigen Eigentum stehen der VerfasserIn zu, gehören aber nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dem Arbeitgeber.

Altrechte: Erfindungen, die vor Inkrafttreten eines Vertrages gemeldet (§ 5 ArbnErfG) oder veröffentlicht wurden, darauf angemeldete oder erteilte Schutzrechte oder vor Inkrafttreten eines Vertrages entstandenes Know-how.

Forschungsergebnisse: Resultate einer Auftragsentwicklung oder Forschungs-kooperation, die bei der Durchführung eines Vertrages entstehen und unter den Vertragsgegenstand fallen.

FuE: Forschung und Entwicklung

Know-how: Gesamtheit nicht patentierter praktischer Kenntnisse, die durch Erfahrungen und Versuche gewonnen werden und die geheim, das heißt nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich sind.

Neurechte: Nach Inkrafttreten eines Vertrages auf die Ergebnisse gemeldete (§ 5 ArbnErfG) Erfindungen, darauf angemeldete oder erteilte Schutzrechte und/oder nach Inkrafttreten einer Vereinbarung entstandenes Know-how auf die Ergebnisse.

Vertragsgegenstand: Definierter Gegenstand eines Auftrags, schließt auch eine Definition des Anwendungsgebietes, in dem die Ergebnisse Anwendung finden können, ein.

3.   Maßnahmen

Die oben beschriebenen Teilziele werden durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

3.1.   Sicherung der wissenschaftlichen Ergebnisse

Die Forschung an der Hochschule Mittweida wird durch die Leistungsfähigkeit der ProfessorInnen und MitarbeiterInnen in vielen von Bundesministerien, der Europäischen Union und weiteren Mittelgebern geförderten FuE-Verbundprojekten dokumentiert. Das hohe Drittmittelaufkommen (2,5-facher Bundesdurchschnitt) unterstreicht zusätzlich das hohe Niveau der Forschungsarbeiten. Die primär über diese Projekte in den Forschungsschwerpunkten generierten FuE-Ergebnisse und Erfindungen bieten ein hohes Potential zur Anmeldung werthaltiger Schutzrechtsanmeldungen. Diese Maßnahme fokussiert primär die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern in den Forschungsschwerpunkten der Hochschule bei zukunftsweisenden Markt- und Verwertungspotentialen. Im Einzelfall sind aber auch strategische Anmeldungen mit geringerem Verwertungspotential und außerhalb der Forschungsschwerpunkte möglich. Für Erfindungen ohne Verwertungsprognose werden i.d.R. keine Schutzrechte angemeldet.

3.2.   Steigerung der wissenschaftlichen Reputation

Technische Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster) dienen selbst der Reputation von Hochschule und Erfinder, weshalb das Management von Patenten nicht primär auf monetäre Aspekte beschränkt ist. Folgende Maßnahmen werden daher forciert: Förderung von Innovationen als Ergebnisse von Forschungsprojekten, Schutz innovativer Ideen, Funktion des Patentwesens der Hochschule als Instrument zur Unterstützung von Wissenschaftlern an der Beteiligung von neuen Forschungsprojekten. Die Hochschule Mittweida stellt hierfür im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Ressourcen bereit und stellt die korrekte Durchführung der Prozesse von der Anmeldung bis zur Verwertung sicher.

3.3.   Steigerung der Attraktivität als Wissenschaftsstandort und Arbeitgeber

Die Steigerung der Attraktivität der Hochschule Mittweida als Wissenschaftsstandort und Arbeitgeber kann durch weitere Professionalisierung des Umgangs mit Erfindungen, Schutzrechten und deren Verwertung erreicht werden und ist somit ein Teilziel dieser Strategie.

Bei schutzrechtsrelevanten Industriekooperationen ist es erforderlich, den individuellen Wert der Schutzrechte heraus zu arbeiten und das partnerschaftliche Verhältnis zu den Unternehmen zu stärken. Eine gemeinsame prioritätsbegründende Anmeldung von Unternehmen und Hochschule im Inland ist daher oftmals anzustreben. Dabei ist eine Ausgewogenheit der Interessen von Unternehmen und Hochschule entsprechend der Art der Kooperation (Forschungskooperation, Auftragsforschung) sicher zu stellen.

Bei der Verwertung sind Hochschule und Unternehmen angehalten, marktübliche Bedingungen auszuhandeln. Für Erfindungen die im Rahmen der Auftragsforschung oder in Forschungskooperation entstehen, sind in allen Kooperationsvereinbarungen frühzeitig klare Regelungen zu treffen. Für EU-Projekte und Kooperationen ist die Priorität des Arbeitnehmererfinderrechts (ArbnErfG) zu vereinbaren.

ErfinderInnen der Hochschule Mittweida werden dazu angeregt, die Prozesse von Anmeldung bis Verwertung aktiv zu unterstützen. Erfindungen, welche die Hochschule in Anspruch nimmt, werden wie andere herausragende wissenschaftliche Leistungen (z.B. hochwertige Publikationen, Beteiligung an EU-Projekten) als Nachweis exzellenter Forschungstätigkeit bewertet.

3.4.   Unterstützung von Hochschulausgründungen

Neben Forschungskooperationen werden Gründungen an der Hochschule Mittweida als der effektivste Weg des Wissens- und Technologietransfers verstanden, sie versteht sich als gründerfreundliche Hochschule. Die Nutzung von Patenten als Basis für Ausgründungen der Hochschule Mittweida wird daher als ein Weg der Gründungsförderung verstanden. Dazu werden geeignete Vereinbarungen (Nutzungs- oder Rechteübertragungsvereinbarungen wie Lizenz- oder Kaufverträge) zwischen dem Existenzgründer und der Hochschule geschlossen.

3.5.   Erzielung von finanziellen Rückflüssen

Unabhängig von o. g. Aspekten sollen erfolgsversprechende Patentanmeldungen vermarktet und damit langfristig Einnahmen für Hochschule und Erfinder generiert werden. Die Einnahmen der Hochschule sollen dabei insbesondere zur Refinanzierung des Patentwesens genutzt werden.

Die Hochschule finanziert aussichtsreiche Patentanmeldungen - vorwiegend über Drittmittelprojekte – und hält diese maximal 5 Jahre. Nach 5 Jahren Haltedauer erfolgt mit Ausnahme von Basispatenten jährlich die Prüfung auf positive Verwertungsaussicht. Fällt diese negativ aus, so wird das Schutzrecht fallen gelassen. Beim Verwertungshandeln muss zwischen dem Eigentumsrecht der Hochschule Mittweida an Ihrem Vermögen sowie  dem unternehmerischen Risiko des Erfinders und seinen finanziellen Möglichkeiten ein Interessensausgleich gefunden werden.

3.6.   Einbettung in die Gesamtstrategie der Hochschule Mittweida

Die vorliegende IP-Strategie ist als Teilmenge der Gesamtstrategie der Hochschule Mittweida konzipiert und ist mit anderen Aspekten der Hochschulpolitik verknüpft (z.B. Hochschulentwicklungsplanung, Transferstrategie der Hochschule Mittweida).

So wird in der Transferstrategie der Hochschule Mittweida die Integration der Schutzrechtsthematik in alle Phasen der Projektbearbeitung bei Forschungs-kooperationen vereinbart. Konkret beinhaltet dies z.B. die Kalkulation von Schutzrechtskosten in Projektanträgen, die Sensibilisierung antragstellender Professoren für das Thema Erfindungen und die frühzeitige Reglung des Umgangs mit Schutzrechten, die im Rahmen der Projekte entstehen.

Aus Gesamt- und Kostensicht der Hochschule sind Schutzrechtsanmeldungen primär nationale Anmeldungen. Auslandsanmeldungen werden restriktiv behandelt und bedürfen eines besonders hohen Anspruchs in den Punkten Verwertungsaussichten, Erfindungshöhe und wissenschaftlicher Exzellenz.

3.7.   Umsetzung von Grundsätzen der Transparenz und des Servicegedankens

Durch das Prorektorat für Forschung und Entwicklung bietet die Hochschule Mittweida den Erfindern einen ersten Ansprechpartner und individuelle Beratung zum Thema technische Schutzrechte.

Das Beratungsangebot steht auch freien Erfindern, wie Stipendiaten oder Gastwissenschaftlern zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Thema Erfindungen und technische Schutzrechte Bestandteil der Lehre an der Hochschule Mittweida, um Studierende schon frühzeitig zu sensibilisieren.

Diese Strategie und die Reglungen zur technischen Umsetzung finden Sie zum Download im Zentralen Informationsportal der Hochschule (ZIP) und hier in deutsch und englisch.