Landesgraduiertenstipendium
Der Freistaat Sachsen gewährt Landesstipendien zur Förderung von Promovierenden im Rahmen der Sächsischen Landesstipendienverordnung vom 23.10.2024. Antragsberechtigt sind (angehende) Promovierende aller Fachbereiche der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences. Die Gewährung der Stipendien erfolgt auf Empfehlung der Forschungskommission des Rektorats und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch das Studentenwerk Freiberg

AKTUELLES
Antragseinreichung an der HSMW bis zum 20.03.2026!
Bitte reichen Sie die genannten Antragsunterlagen bis spätestens 20.03.2026 in digitaler Form per E-Mail (an: forschung@hs-mittweida.de) ein. Die Größe der E-Mail sollte 5 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.
Überblick
Förderdauer:
Die Förderdauer beträgt längstens drei Jahre (36 Monate). In Ausnahmefällen (vgl. § 5 Abs. 2 SächsLStipVO) kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat, in dem die Dissertation eingereicht wird.
Fördervolumen:
Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.500,00 EUR sowie ggf. einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100,00 EUR pro Kind. Aus dem Grundstipendium sind auch Reise- und Sachkosten zu zahlen.
Termine:
Eine Ausschreibung erfolgt i.d.R. im Februar eines Jahres nach Maßgabe des sächsischen Staatshaushaltes. Eine Zuweisung erfolgt derzeit zum Semesterstart April und Oktober.
Förderbeginn:
Frühester Förderbeginn ist der 1.4. (Sommersemester) bzw. der 1.10. (Wintersemester) eines Jahres.
Studienrichtung der Bewerber:
Antragsberechtigt sind Promotionsinteressierte und Promovierende aller Fachbereiche.
Promotionsinteressierte aus dem Ausland:
Generell können sich auch ausländische Bewerber/innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft auf ein Landesstipendium bewerben. Es müssen gegenüber dem Stipendiengeber keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, jedoch erfolgt die Bewerbung wie auch sämtliche Korrespondenz mit dem Studentenwerk Freiberg ausschließlich auf Deutsch.
Voraussetzungen:
Die antragstellende Person muss gemäß § 41 SächHSG als Doktorandin oder Doktorand an einer Fakultät der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences angenommen sein. Die entsprechenden Nachweise sind der Bewilligungsstelle bis spätestens zum Beginn der Förderung vorzulegen. Weiterhin muss eine Qualifizierungsvereinbarung und die Immatrikulationsbescheinigung für das Promotionskolleg der Hochschule Mittweida vorliegen.
Ausschluss:
Die Gewährung eines sächsischen Landesgraduiertenstipendiums ist ausgeschlossen, wenn das Forschungsvorhaben bereits auf eine andere Weise von öffentlichen Stellen oder von mit öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gleichzeitig gefördert wird oder ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung besteht.
Nebentätigkeiten:
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten und Zuverdienste während des Förderzeitraums möglich. Diese müssen dem Studentenwerk Freiberg unverzüglich angezeigt werden (Vorlage Arbeitsvertrag) und dürfen den Umfang von durchschnittlich 8 Stunden je Woche nicht überschreiten.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular Studentenwerk Freiberg (Formblatt)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beschreibung des Promotionsvorhabens nach folgender Gliederung (insgesamt max. 5 S.): Beschreibung des Themas | Stand der Vorarbeiten | Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit
- Abschlusszeugnis, welches zur Promotion befähigt
- Betreuungszusage vom fachlichen Betreuer an der Hochschule Mittweida, und wenn zutreffend Betreuungszusage vom betreuenden Universitätsprofessor/ von der betreuenden Universitätsprofessorin (Formblatt)
- Wenn Kinderzuschlag beantrag wird: Nachweis über bestehendes Kindschaftsverhältnis und Erklärung, dass das Kind nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft mit dem/der Zuwendungsempfänger/in lebt.
- Erklärungen zum Datenschutz und zum Ausschluss einer Doppelfinanzierung (Formblatt)
- Referenzen können beigefügt werden