VIVA-SAX – Validierung von Innovationen und Verwertung in Sachsen
Validierungsförderung für Forschungsergebnisse an der HSMW
Gesamtlaufzeit: 01.01.2025 – 31.10.2028
Gesamtvolumen: 1.35 Mio. EUR (Förderung durch SMWA)

Aktuelles
Nächste Einreichungsfrist für LVP: 31. März 2025
KVP können jederzeit eingereicht werden

Überblick
Sie haben eine vielversprechende Forschungsidee und möchten sie in die Anwendung bringen? Das Förderprogramm VIVA-SAX unterstützt Forschungsprojekte mit hohem Innovations- und Marktpotenzial auf ihrem Weg zur wirtschaftlichen Verwertung.
Zwei Förderlinien stehen zur Verfügung:
- Langlaufende Validierungsprojekte (LVP) – Bis zu 100.000 €, max. 12 Monate Laufzeit
- Kurzlaufende Validierungsprojekte (KVP) – Bis zu 10.000 €, flexible Laufzeit
Förderlinien im Detail
Langlaufende Validierungsprojekte (LVP) bis zu 100.000 € | Kurzlaufende Validierungsprojekte (KVP) bis zu 10.000 € |
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Zielgruppe: Professorinnen und Professoren der HSMW mit Forschungsprojekten mit hohem Innovations- & Marktpotenzial | Zielgruppe: Professorinnen und Professoren der HSMW mit Forschungsprojekten, die durch kleinere Maßnahmen marktreif gemacht werden können |
Förderfähige Kosten: Personal, Material, Fremdleistungen, Ausrüstungen/ Ausstattungen/ Instrumente, Anmeldung eigener Schutzrechte 12,5 % der Fördersumme für Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalysen eingeplant | Förderfähige Kosten: Sachmittel, externe Dienstleistungen, Schutzrechte Keine Pflicht zur Marktanalyse, aber erwünscht |
Einreichungsfrist: 31.03.2025 Projektstart: Zwischen 01.06.2025 und 01.01.2026 | Flexible Laufzeit, keine festen Einreichungsfristen |
Die Templates werden nach Login zur Verfügung stellt. Bitte verwenden Sie die bereitgestellten Templates und reichen Sie folgende Unterlagen ein: Projektskizze LVP (Umfang: 6,5–10 Seiten) mit folgender Gliederung:
| Die Templates werden nach Login zur Verfügung stellt. Bitte verwenden Sie die bereitgestellten Templates und reichen Sie folgende Unterlagen ein: Projektskizze KVP (Umfang: 2–3 Seiten) mit folgender Gliederung:
Nachweis über die Finanzierung des Eigenanteils (10%) |
Einreichung im Word- und PDF-Format per Mail an viva.sax@hs-mittweida.de | Einreichung im Word- und PDF-Format per Mail an viva.sax@hs-mittweida.de |
FAQs
Was wird gefördert?
- Validierung von Forschungsergebnissen mit wirtschaftlichem Verwertungspotenzial
- Technologie-Reifegrad (TRL) 3–4 → Skalierung auf TRL 5
- Förderung von Lizenzierung und Ausgründung zur wirtschaftlichen Umsetzung
Was ist der Technologie-Reifegrad (TRL)?
TRL-Stufen im Überblick:
- TRL 1: Grundlagenforschung – erste wissenschaftliche Erkenntnisse
- TRL 2: Technologiekonzept – erste Ideen für Anwendungen entstehen
- TRL 3: Experimenteller Funktionsnachweis im Labor
- TRL 4: Technische Validierung im Labormaßstab
- TRL 5: Validierung in relevanter Umgebung (z. B. Pilotversuch)
- TRL 6: Prototyp in relevanter Umgebung getestet
- TRL 7: Demonstration des Systems unter realen Bedingungen
- TRL 8: System ist fertig entwickelt und geprüft
- TRL 9: Marktreife – Technologie ist voll einsatzbereit
Im Förderprogramm VIVA SAX wird die Entwicklung von Forschungsergebnissen von TRL 3 oder 4 auf TRL 5 unterstützt, um marktfähige Lösungen zu schaffen (siehe Drittmittelleitfaden). (Link nur mit Login sichtbar)
Welche Anforderungen gelten für den Eigenanteil?
Erstattungsprinzip: Die Förderung deckt 90 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten.
Nicht förderfähig: Personalkosten, die bereits aus öffentlichen Haushalten finanziert werden, sowie Eigenleistungen ohne Geldfluss (z. B. vorhandenes Personal oder Material) können nicht als Eigenmittel eingebracht werden.
Unter welchen Bedingungen sind Kooperationen mit externen Partnern oder Industrieunternehmen im Rahmen von Validierungsprojekten möglich?
Kooperationen mit externen Partnern oder Industrieunternehmen sind grundsätzlich zulässig, jedoch gibt es bestimmte Vorgaben, die beachtet werden müssen:
1. Vergabe von Fremdleistungen: Die Vergabe von Fremdleistungen an Unternehmen ist erlaubt, jedoch sind Auftragsforschung und Kooperationsprojekte mit Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Ergebnisse der Validierungsprojekte: Die im Rahmen des Validierungsprojekts erzielten Ergebnisse müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht ausschließlich zugunsten eines bestimmten Unternehmens validiert werden.
3. Testen bei Unternehmen: Das Testen einer Technologie bei einem Unternehmen ist möglich, allerdings darf das Unternehmen dadurch keinen bevorzugten Zugang zur Nutzung der Technologie erhalten.
Diese Regelungen gelten auch dann, wenn das kooperierende Unternehmen selbst keine Förderung erhält.
Welche Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden?
Bitte verwenden Sie die bereitgestellten Templates und reichen Sie folgende Unterlagen ein:
1. Projektskizze LVP (Umfang: 6,5–10 Seiten) mit folgender Gliederung:
- Kurzbeschreibung der Vorhabensidee o Beschreibung des Funktionsnachweises & Innovationsgrad
- Validierungsziele, Projektdurchführung & Schutzrechte
- Marktanalyse o Wirtschaftliche Nutzung & Verwertungsstrategie
- Beschreibung des Antragstellers & des Teams
- Arbeitsplanung inkl. Meilensteine
- Kostenplanung
2. Projektskizze KVP (Umfang: 2–3 Seiten) mit folgender Gliederung:
- Kurzbeschreibung der Vorhabensidee
- Zielsetzung & geplante Ergebnisse
- Projektdurchführung & Meilensteine
- Kostenplanung
3. Nachweis über die Finanzierung des Eigenanteils (10%)
In welchem Format sollen die Unterlagen eingereicht werden?
- Word- und PDF-Format
- Anträge bitte per E-Mail an viva.sax@hs-mittweida.de senden.
- Ansprechpartnerin: Frau Maria Rein
Welche Meilensteine gibt es im VIVA-SAX Validierungsprozess?
1. Kickoff-Meeting (Projektstart)
- Vorstellung des Projekts und der geplanten Verwertungsstrategie
- Prüfung des Arbeitsplans und der Meilensteine
- Einführung in die Verwaltungs- und Förderanforderungen
- Festlegung des Termins für den Workshop „Business Model Canvas“
2. Präsentation des Zwischenstandes (nach der Hälfte der Projektlaufzeit)
- Vorstellung der bisherigen Fortschritte und Herausforderungen
- Abgleich mit den Validierungszielen und Anpassung der Strategie
- Erste Überprüfung der Marktchancen und Anwendungsfelder
- Ausblick auf mögliche Anschlussfinanzierungen (z. B. EXIST-Programme)
3. Abschlussgespräch (Projektende)
- Endgültige Bewertung der Validierungsergebnisse
- Finalisierung der Verwertungsstrategie (Lizenzierung oder Ausgründung)
- Klärung der nächsten Schritte für die wirtschaftliche Umsetzung
- Erstellung eines Abschlussberichts und Verwendungsnachweises
4. Statusmeeting (1 Jahr nach Projektabschluss)
- Überprüfung des Fortschritts bei der Verwertung der Ergebnisse
- Bewertung des Projekterfolgs anhand von Kriterien (z. B. Pilotkunde, Patent, Finanzierung)
- Erörterung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten (SAXEED, Transferstelle)
- Identifizierung neuer Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten
Wie erfolgt die Bewertung des Antrags?
Wer bewertet die Anträge?
Die Auswahl der Validierungsprojekte erfolgt durch einen Transferausschuss (Vertreter aus den 5 Fakultäten und der Wirtschaft) unter der Leitung des Prorektors Forschung.
Wie läuft der Auswahlprozess ab?
- Nach Einreichung werden die Anträge von den Ausschussmitgliedern geprüft.
- Die Ergebnisse werden in einer Sitzung des Transferausschusses besprochen.
- Projekte mit besonders hohem Potenzial erhalten eine Förderempfehlung.
- Abgelehnte Anträge können überarbeitet und erneut eingereicht werden.